Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
02.07.2024
Sonstiges
01.07.2024
Eröffnungen
03.04.2024
Sicherungsmaßnahmen
30.11.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2019 bis zum 31.07.2020
18.12.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.08.2018 bis zum 31.07.2019
25.10.2018
Neueintragungen